*Für Fugenbreiten von 2 mm – 25 mm mit einer Mindestfugentiefe von 30 mm. Geeignet für rein begehbare Flächen sowie Hofeinfahrten und PKW-Parkflächen. Nicht geeignet für Flächen, die von Fahrzeugen mit hohen Punktlasten befahren werden (z.B. Flurförderfahrzeuge, Gabelstapler, Hubwagen, Hubbühnen).
Alle Angaben ohne Gewähr.
Downloads
Die folgenden Dateien stehen für Sie zum Download bereit