Deutschlands schlimmster Garten

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Deutschlands schlimmster Garten


Die Teilnahme an dem Wettbewerb richten sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen. Zur besseren Lesbarkeit sind wurde auf die Doppelbezeichnung der Geschlechter verzichtet. Die gewählte männliche Form schließt immer gleichermaßen weibliche oder diverse Personen ein.


  1. Veranstalter
  2. Veranstalter des Wettbewerbs ist die EHL AG, Alte Chaussee 127, 56642 Kruft.


  3. Teilnahmezeitraum
  4. Die Teilnahme ist ab dem 23.01.2023 möglich und gilt bis zum 28.02.2023.


  5. Teilnahmeberechtigung
  6. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind aktuelle und ehemalige EHL-Mitarbeiter und Mitarbeiter der CRH Group.

    Mit der Teilnahme versichern die Teilnehmer, dass sie dazu berechtigt sind, Fotos vom abgebildeten Grundstück anzufertigen. Der Teilnehmer versichert auch, dass es sich bei dem Objekt um sein Eigentum handelt oder die Teilnahme an der Fotoaktion mit dem Eigentümer schriftlich abgesprochen ist.

    Hinweis: Bilder, die Personen, Autokennzeichen oder sonstige personenbezogene Daten abbilden, werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht akzeptiert und sofort gelöscht, sofern nicht das Einverständnis der abgebildeten Personen oder der Halter der abgebildeten Fahrzeuge mit eingereicht werden.


  7. Teilnahmebedingungen
  8. Der Teilnehmer muss sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden erklären.

    Die Teilnahme ist nur möglich, wenn die zu überarbeitende Fläche maximal 40 m² beträgt und das zugehörige Haus kein Neubau (jünger als 6 Jahre) ist.

    Die Teilnahme erfolgt per Registrierung und Hochladen von mindestens einem Foto des zu überarbeitenden Gartens auf der Homepage www.ehl.de/deutschlands-schlimmster-garten/.

    Hierzu muss mindestens ein, maximal drei Schnappschüsse von der Anlage hochgeladen werden. Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass wir die Kontaktdaten für unsere internen Zwecke speichern dürfen und den Teilnehmer per E-Mail oder Telefon kontaktieren dürfen.

    Alle Teilnehmer, deren Objekte für unseren Wettbewerb in Frage kommen, dürfen von uns zur Terminfindung für einen Besuch vor Ort zur Sichtung der Anlage kontaktiert werden. Die Eigentümer sind damit einverstanden, dass wir Bilder und Videos von dem Objekt machen dürfen und räumen der EHL AG die unentgeltlichen Nutzungsrechte des Bildmaterials für Werbezwecke und zeitlich unbegrenzt ein.


  9. Gewinn und Auswertung
  10. Es gibt ein EHL Makeover des angemeldeten Objektes zu gewinnen.

    Das Makeover beinhaltet eine Neugestaltung des Gartens mit einer Fläche von maximal 40 m². EHL behält sich vor, einen oder mehrere Garten- und Landschaftsbauunternehmen mit der Umgestaltung zu beauftragen, von Konzeption bis zur Durchführung. Bei der Umgestaltung werden ausschließlich von EHL in Abstimmung mit dem von EHL gewählten Garten- und Landschaftsbauunternehmen ausgewählte Baustoffe verwendet. Alle Kosten der Umgestaltung inklusive Genehmigungen (falls anfallend), Designentwürfe, Materialien, Lieferungen, Miete von Geräten und Maschinen sowie anfallende Arbeitsstunden werden von EHL getragen. Der Gesamtwert dieser Leistungen darf einen Gesamtwert von 10.000€ netto nicht überschreiten.

    Ausgeschlossen sind befahrbare Flächen oder Flächen, die als Parkflächen geeignet sind. Ausgeschlossen sind Gartenmöbel, Gartenhäuser oder anderes Gartenequipment und Werkzeuge. Ausgeschlossen sind Elektro- und Wasserinstallationen.


  11. Auswertung und Ermittlung
  12. Die Fotos der Teilnehmer werden ausschließlich durch die EHL AG Marketingabteilung und den Vertriebskollegen der Region, in der sich das angemeldete Objekt befindet, sowie einem oder mehreren von EHL ausgewählten Garten- und Landschaftsbauunternehmen ausgewertet.

    Die Festlegung des Gewinners erfolgt durch das Marketingteam der EHL AG. Die EHL AG behält sich das Recht vor, die Auswahl eigenständig und anhand der angegebenen Informationen sowie den Verfügbarkeiten von Materialien und Kapazitäten der ausgewählten Garten- und Landschaftsbauer in der Region des Objekts zu treffen.

    Hinweis: Ein Umtausch, eine Barauszahlung oder die Übertragung des Gewinns auf eine dritte Person ist ausgeschlossen.


  13. Benachrichtigung der Teilnehmer
  14. Die Teilnehmer, deren Objekte nach Bewertung der Jury für das Makeover in Betracht kommen, werden zeitnah kontaktiert und der weitere Weg besprochen zwecks Terminfindung zur Besichtigung durch die EHL AG und einem oder mehreren Mitarbeitern von ausgewählten Garten- und Landschaftsbauunternehmen. Ein Anspruch auf Benachrichtigung besteht nicht.

    Melden sich die angeschriebenen Teilnehmer nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht, werden die Einsendungen nicht weiter beachtet und die eingereichten Fotos und Daten gelöscht.


  15. Übergabe der Gewinne
  16. Der Gewinner wird kontaktiert und der Gewinn der Neugestaltung wird in Absprache mit der EHL AG und von der EHL AG ausgewählten Garten- und Landschaftsbauunternehmen durchgeführt. Der Zeitraum der Durchführung wird unter der Berücksichtigung der Materialverfügbarkeiten und zeitlichen sowie personellen Kapazitäten der ausgewählten Garten- und Landschaftsbauunternehmen in der Region festgelegt.

    Die EHL AG behält sich vor, einen neuen Gewinner zu wählen, wenn sich der Gewinner nach dem Kontaktversuch innerhalb von 4 Wochen nicht meldet.


  17. Ausschluss der Teilnahme
  18. Der Veranstalter behält sich zudem vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

    • bei Manipulationen im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs
    • bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
    • bei unlauterem Handeln
    • bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel


  19. Beendigung des Wettbewerbs
  20. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.


  21. Datenschutz
  22. Für die Teilnahme an der Fotoaktion ist die Angabe von personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Straße/Hausnummer, PLZ und Ort) notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person wahrheitsgemäß und richtig sind.

    Sofern sich Teilnehmer nicht zusätzlich für den Newsletter registrieren, werden die gemachten Angaben ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels genutzt und anschließend gelöscht.

    Sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Eine Ausnahme stellt das für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen dar, welches die Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erheben und für die Dauer des Gewinnspiels speichern und nutzen muss.

    Mehr Informationen zum Thema Datenschutz bei EHL finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.


  23. Einwilligung zur Verwendung von Foto- und Videomaterial
  24. Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb erklären Sie sich damit einverstanden, Foto und Videoaufnahmen, die während dieser Bewerbungsphase sowie während des Makeovers bis zur offiziellen Übergabe gemacht werden, von der EHL AG unentgeltlich für folgende Marketingzwecke verwendet werden dürfen:

    • Veröffentlichung auf den Websites der EHL AG und des Mutterkonzerns CRH
    • Veröffentlichung auf den Social-Media Plattformen der EHL AG YouTube, Facebook, Pinterest, Instagram, Twitter, LinkedIn, Xing
    • Verwendung der Aufnahmen zu Werbezwecken (Print und digital)

    Durch diese Verwendung werden die Aufnahmen einem breiten, nicht kontrollierbaren Publikum zugänglich gemacht.

    Eine Verwendung der Aufnahmen zu anderen, als den oben genannten, Zwecken, oder eine Veränderung, bedarf einer weiteren Einwilligung.

    Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wird keine Einwilligung erteilt, oder die bereits erteilte Einwilligung zurückgenommen, entstehen dem Betroffenen keine Nachteile.

    Bis zur Löschung der Aufnahmen bleiben diese zur Verwendung auf internen Servern der EHL AG gespeichert. Der Zugriff auf die Speicherorte ist auf die notwendigen Personen beschränkt. Die Löschung der Aufnahmen erfolgt sobald der Betroffene seine Einwilligung widerruft.

    Natürlich erstrecken sich Ihre Betroffenenrechte, laut der europäischen Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, auch auf diese Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Für nähere Informationen zu Ihren Rechten als Betroffener können Sie Kontakt zur EHL AG unter der oben angegebenen Adresse aufnehmen.


  25. Haftung
  26. Die Haftung des Veranstalters und der von ihm Beauftragten ist beschränkt auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie auf Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben. Eine Schadensersatzpflicht für mittelbare Schäden ist außer bei vorsätzlichem Handeln in jedem Fall ausgeschlossen.


  27. Rechtsweg
  28. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.